BITTE LIES DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. WENN DU DIE DIGITALEN MARKTPLÄTZE ODER ANWENDUNGEN VON Roll20 FÜR VERÖFFENTLICHUNGSDIENSTE IN IRGENDEINER WEISE NUTZT, STIMMST DU DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN DU NICHT DURCH DIESE VEREINBARUNG GEBUNDEN SEIN WILLST, DARFST DU DIE VERÖFFENTLICHUNGSDIENSTE VON Roll20 IN KEINER WEISE NUTZEN. WENN DU DIESE VEREINBARUNG IM NAMEN EINES UNTERNEHMENS, EINER ORGANISATION ODER EINER ANDEREN JURISTISCHEN PERSON AKZEPTIERST, BESTÄTIGST DU, DASS DU BEFUGT BIST, DIESE JURISTISCHE PERSON ZU BINDEN. WENN DU DIESE BEFUGNIS NICHT HAST ODER DIR NICHT SICHER BIST, OB DU SIE HAST, DARFST DU DIESE VEREINBARUNG NICHT AKZEPTIEREN UND DU DARFST DIE VERÖFFENTLICHUNGSDIENSTE VON Roll20 IN KEINER WEISE NUTZEN.
DIESE VERLAGSVEREINBARUNG (diese "Vereinbarung") wird zwischen dem Verlag, der diese Vereinbarung im eigenen Namen oder im Namen seiner Organisation akzeptiert ("Lizenzgeber"), und Roll20, LLC, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des US-Bundesstaates Nevada ("Roll20"), geschlossen.
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Lizenzgeber die weltweiten Rechte an bestimmten Büchern, Graphic Novels, Spielen, Comics, Software, Zubehör, Musik, Karten und/oder anderen kreativen Werken sowie an anderen ähnlichen Werken besitzt und/oder kontrolliert, die von Zeit zu Zeit vom Lizenzgeber oder in seinem Namen geschaffen werden und die der Lizenzgeber über die digitalen Marktplätze oder Anwendungen von Roll20 hochlädt, einreicht und/oder anderweitig zur Verfügung stellt (die "Eingereichten Werke").
IN ANBETRACHT DESSEN, dass der Lizenzgeber wünscht, dass Roll20 die Eingereichten Werke zu den hierin festgelegten Bedingungen veröffentlicht, vertreibt und über die digitalen Marktplätze und Anwendungen von Roll20 verkauft.
DAHER vereinbaren die Parteien in Anbetracht der hierin dargelegten gegenseitigen Verpflichtungen, Bedingungen und Konditionen sowie anderer guter und werthaltiger Gegenleistungen, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, Folgendes:
1. Gewährung von Rechten durch den Lizenzgeber; Lizenz. Der Lizenzgeber gewährt Roll20 hiermit während der Laufzeit (wie unten definiert) das übertragbare, unterlizenzierbare Recht und die Lizenz, die Eingereichten Werke weltweit zu produzieren, zu vervielfältigen, zu integrieren, zu kodieren und zu verschlüsseln sowie die Eingereichten Werke über die digitalen Marktplätze und Anwendungen von Roll20 in den vom Lizenzgeber angegebenen Formaten zu veröffentlichen, zu vermarkten, anzuzeigen, aufzuführen, zu vermieten, zu lizenzieren, zu verkaufen, zu verwerten, zu übertragen und zu vertreiben (die "Lizenz"). Vorbehaltlich des letzten Satzes von Sektion 9 dieser Vereinbarung ist die Lizenz exklusiv für die Verbreitung und den Verkauf von eingereichten Werken im digitalen Buchformat (einschließlich PDF, EPUB, MOBI und ähnlichen Dateiformaten) und nicht exklusiv für eingereichte Werke in anderen Formaten.
2. Tantiemen; Zahlungen.
(a) Tantiemen. Roll20 zahlt dem Lizenzgeber als Tantiemen auf Verkaufserlöse (d. h. den Betrag, den Roll20 tatsächlich von einem Dritten erhält, abzüglich der nachstehend aufgeführten Posten) 70 % aller aus den Eingereichten Werken erzielten Verkaufserlöse ("Tantiemen"). In den Verkaufseinnahmen nicht enthalten sind (i) Beträge, die für Frachtkosten, Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer berechnet wurden (diese Steuern kann Roll20 gegebenenfalls als eingetragener Verkäufer einziehen und abführen) oder (ii) Verkäufe, die zu Rückbuchungen, Kundenrückerstattungen oder Betrug führen. Verkaufserlöse von Titeln im Print-on-Demand-Format werden ebenfalls um den aktuellen Druckkostenbetrag für die eingereichten Werke, die im gedruckten Format verkauft werden, reduziert; dieser Druckkostenbetrag wird auf der Website von Roll20 aufgeführt und von Roll20 regelmäßig aktualisiert.
(b) Zahlungen. Roll20 wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Tantiemen innerhalb von 30 Tagen nach dem Verkaufsdatum zur Zahlung bereitzustellen ("Verfügbare Tantiemen"). Roll20 kann nach eigenem Ermessen den Lizenzgeber in den verifizierten Status versetzen; in diesem Fall wird Roll20 wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Verfügbare Tantiemen innerhalb von 15 Tagen nach dem Verkaufsdatum bereitzustellen. Verfügbare Tantiemen werden nach Wahl des Lizenzgebers per US-Dollar-Scheck, PayPal oder einem anderen Zahlungsdienst gezahlt, den Roll20 künftig hinzufügen kann. Roll20 wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um Scheckzahlungen oder PayPal-Zahlungen am oder vor dem 15. eines jeden Monats auf der Grundlage der Verfügbaren Tantiemen zum Ende des Vormonats zu versenden. Wenn eine solche Zahlung in einem Monat $100 nicht überschreiten würde ("Mindestzahlung"), ist Roll20 berechtigt, die Tantiemen bis zu dem Monat zu behalten und anzusammeln, in dem die Verfügbaren Tantiemen die Mindestzahlung überschreiten. Bei PayPal-Zahlungen und Zahlungen über zukünftig hinzugefügte Dienste wird eine Gebühr für elektronische Zahlungen in Höhe von einem Dollar (oder einem höheren Betrag, der regelmäßig auf der Website von Roll20 aktualisiert wird) von jeder Zahlung abgezogen. Der Lizenzgeber ist allein für alle Steuern verantwortlich, die auf dem Einkommen des Lizenzgebers basieren.
(c) Zahlungen an Dritte. Im Falle des Todes des Lizenzgebers erklärt sich Roll20 bereit, die Zahlung der Lizenzgebühren an den Nachlass des Lizenzgebers in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags bis zur Beendigung, wie hierin festgelegt, fortzusetzen. Roll20 erklärt sich damit einverstanden, die Lizenzgebühren an eine andere natürliche oder juristische Person zu zahlen, falls Roll20 vom Lizenzgeber schriftlich angewiesen wird, dies ordnungsgemäß durch den Lizenzgeber oder einen rechtlich befugten Vertreter des Lizenzgebers zu tun.
3. Laufzeit und Beendigung. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt mit dem Datum der ersten Nutzung der Verlagsoberfläche und der Dienste der digitalen Marktplätze oder Anwendungen von Roll20 und läuft bis zur Beendigung, wie hierin festgelegt (die "Laufzeit"). Jede Partei kann diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen: (i) wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Mitteilung über diese Verletzung behebt; (ii) wenn die andere Partei einen Antrag gemäß den Insolvenzgesetzen stellt, eine Abtretung ihrer Vermögenswerte zugunsten ihrer Gläubiger vornimmt oder ihr Unternehmen anderweitig liquidiert; oder (iii) aus Gründen der Zweckmäßigkeit mit einer Frist von sechs (6) Monaten schriftlich kündigen.
4. Rückfall der Rechte an den Lizenzgeber. Bei Beendigung dieser Vereinbarung fallen alle Rechte an den Eingereichten Werken, die Roll20 in dieser Vereinbarung eingeräumt wurden, an den Lizenzgeber zurück, vorausgesetzt, dass (a) alle Lizenzen oder Verträge, die zuvor einem Drittkäufer im Rahmen dieser Vereinbarung eingeräumt wurden, in Kraft bleiben und (b) Roll20 weiterhin das Recht hat, früheren Drittkäufern der Eingereichten Werke des Lizenzgebers Zugang zu diesen Eingereichten Werken über die digitalen Marktplätze und Anwendungen von Roll20 zu gewähren.
5. Rechte über die Beendigung hinaus. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung bleiben alle Rechte, die an den Lizenzgeber zurückfallen, vorbehaltlich aller Lizenzen und anderer Rechte, die Roll20 Dritten im Rahmen dieser Vereinbarung gewährt hat. Alle Rechte oder Verpflichtungen der Parteien aus diesem Vertrag, die ihrer Natur nach die Beendigung oder den Ablauf des Vertrags überdauern sollten, überdauern eine solche Beendigung oder einen solchen Ablauf, einschließlich aller Rechte von Roll20 aus solchen Drittlizenzen und Rechteeinräumungen.
6. Verwendung des Namens und des Bildnisses des Lizenzgebers. Roll20 sowie alle Lizenznehmer oder Abtretungsempfänger der Rechte von Roll20 aus diesem Vertrag sind berechtigt, den Namen des Lizenzgebers und dessen genehmigtes Bild, Abbild und Biografie sowie Produktlogos, Illustrationen, Coverbilder und kurze Auszüge aus den Eingereichten Werken oder in Bezug auf diese für Werbung, Verkaufsförderung und andere Verwertungen der Eingereichten Werke und der unter diesem Vertrag gewährten Rechte zu verwenden.
7. Genehmigungen und Freigaben. Der Lizenzgeber muss auf seine Kosten alle Genehmigungen und sonstigen Freigaben einholen, die Roll20 für die Aufnahme von Text-, Bild- oder sonstigem Material in die vom Lizenzgeber ausgewählten eingereichten Werke für erforderlich hält.
8. Zusicherungen und Garantien von Roll20. Roll20 sichert dem Lizenzgeber zu und gewährleistet, dass es das Recht hat, diesen Vertrag abzuschließen und alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen.
9. Zusicherungen und Garantien des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber sichert gegenüber Roll20 zu und gewährleistet, dass: (a) der Lizenzgeber das vollständige Recht, die Befugnis und die Lizenz hat, diesen Vertrag abzuschließen und Roll20 die gewährten Rechte zu übertragen; (b) die eingereichten Werke keine Urheberrechte, Markenrechte, Geschäftsgeheimnisse oder andere Rechte an geistigem Eigentum oder an der Privatsphäre einer anderen natürlichen oder juristischen Person verletzen und dies auch in Zukunft nicht tun werden; und (c) die eingereichten Werke kein Material enthalten, das obszön oder verleumderisch ist, das gegen das Recht auf Privatsphäre oder Öffentlichkeit verstößt oder das so schädlich ist, dass Roll20 gegenüber Dritten haftbar gemacht werden kann, oder das anderweitig gegen das Gesetz verstößt. Der Lizenzgeber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass Roll20 nicht verpflichtet ist, das Urheberrecht für eingereichte Werke in einem oder mehreren Ländern zu registrieren, und gegenüber dem Lizenzgeber nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Roll20 in diesem Zusammenhang haftet. Der Lizenzgeber erkennt ferner an und erklärt sich damit einverstanden, dass Roll20 nach schriftlicher Mitteilung an den Lizenzgeber jederzeit und nach eigenem Ermessen beschließen kann, eingereichte Werke nicht über die digitalen Marktplätze und Anwendungen von Roll20 zu veröffentlichen, zu vertreiben oder zu verkaufen (oder die Veröffentlichung, den Vertrieb oder den Verkauf einzustellen) und gegenüber dem Lizenzgeber nicht für Handlungen oder Unterlassungen von Roll20 in diesem Zusammenhang haftet; mit der Maßgabe, dass, wenn das betroffene Eingereichte Werk in einem digitalen Buchformat (einschließlich pdf, epub, mobi und ähnlichen Dateiformaten) vorliegt, die Lizenz für dieses Eingereichte Werk nach der Mitteilung von Roll20 gemäß diesem Satz automatisch als nicht-exklusiv gilt.
10. Haftungsfreistellung des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber entschädigt, verteidigt und hält Roll20, seine verbundenen Unternehmen und Muttergesellschaften sowie seine und ihre jeweiligen Mitarbeiter, Direktoren, Manager, leitenden Angestellten, Vertreter, Agenten, Nachfolger und Zessionare schadlos für und gegen jegliche Verluste, Schäden, Haftungen, Mängel, Ansprüche, Klagen, Urteile, Vergleiche, Zinszahlungen, Strafen, Bußgelder, Kosten oder Auslagen jeglicher Art, einschließlich Anwaltsgebühren und Kosten für die Inanspruchnahme von Versicherungsanbietern, die sich aus oder in Verbindung mit Ansprüchen, Klagen, Prozessen oder Verfahren Dritter (jeweils eine"Klage") ergeben, die sich auf einen tatsächlichen oder angeblichen Verstoß des Lizenzgebers gegen seine Zusicherungen, Gewährleistungen, Vereinbarungen oder sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag beziehen.
11. Verfahren zur Entschädigung. Roll20 ist verpflichtet, den Lizenzgeber unverzüglich schriftlich von einer Klage zu benachrichtigen und auf Kosten des Lizenzgebers mit ihm zusammenzuarbeiten. Der Lizenzgeber übernimmt unverzüglich die Kontrolle über die Verteidigung und Untersuchung einer solchen Klage und setzt einen Anwalt seiner Wahl ein, um diese zu bearbeiten und zu verteidigen, und zwar auf die alleinigen Kosten des Lizenzgebers. Der Lizenzgeber darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Roll20 keine Klage in einer Weise beilegen, die die Rechte von Roll20 beeinträchtigt. Die Nichterfüllung von Verpflichtungen aus diesem Abschnitt durch Roll20 entbindet den Lizenzgeber nicht von seinen Verpflichtungen aus diesem Abschnitt, es sei denn, der Lizenzgeber kann nachweisen, dass ihm durch diese Nichterfüllung ein erheblicher Schaden entstanden ist. Roll20 kann auf eigene Kosten an dem Verfahren teilnehmen und es beobachten.
12. Abtretung. Dieser Vertrag ist für die Vertragsparteien und ihre Erben, Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger verbindlich und kommt ihnen zugute. Der Lizenzgeber darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Roll20 keine seiner Rechte abtreten und keine seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag übertragen, unabhängig davon, ob dies freiwillig oder unfreiwillig, kraft Gesetzes oder anderweitig geschieht. Jede angebliche Abtretung, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstößt, ist null und nichtig. Roll20 kann diesen Vertrag oder seine Rechte hierunter abtreten oder seine Verpflichtungen hierunter nach eigenem Ermessen delegieren.
13. Gesamte Vereinbarung. Dieser Vertrag stellt die einzige und vollständige Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den hierin behandelten Gegenstand dar und ändert, fasst neu und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Zusicherungen und Gewährleistungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, in Bezug auf diesen Gegenstand, einschließlich, aber nicht beschränkt auf frühere Lizenzvereinbarungen, Verlagsvereinbarungen oder andere Formen von Vereinbarungen, die von oder im Namen von Roll20 und dem Lizenzgeber geschlossen wurden.
14. Keine Drittbegünstigten. Dieser Vertrag gilt ausschließlich zugunsten der Vertragsparteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Abtretungsempfänger, und nichts in diesem Vertrag, weder ausdrücklich noch stillschweigend, ist dazu bestimmt, einer anderen Person ein gesetzliches oder billiges Recht, einen Vorteil oder einen Rechtsbehelf jeglicher Art unter oder aufgrund dieses Vertrags zu gewähren.
15. Änderung und Modifizierung. Roll20 kann diese Vereinbarung jederzeit aus beliebigen Gründen ändern. Roll20 kann den Lizenzgeber über diese Änderungen mit allen angemessenen Mitteln informieren, einschließlich der Bekanntgabe über die digitalen Marktplätze und Anwendungen von Roll20. Durch die fortgesetzte Nutzung des digitalen Marktplatzes von Roll20 für Veröffentlichungsdienste bestätigt der Lizenzgeber die Annahme der überarbeiteten Vereinbarung(en) und aller hierin durch Verweis einbezogenen Bedingungen.
16. Verzicht. Der Verzicht einer Partei auf eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung (a) ist nur dann wirksam, wenn er ausdrücklich schriftlich niedergelegt und von der verzichtenden Partei unterzeichnet wurde, oder (b) gilt nicht als Verzicht auf Versäumnisse, Verstöße oder Nichterfüllung, die nicht ausdrücklich in der schriftlichen Verzichtserklärung genannt sind, unabhängig davon, ob sie ähnlicher oder anderer Natur sind und ob sie vor oder nach der Verzichtserklärung eintreten. Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes festgelegt ist, kann die Nichtausübung oder verspätete Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, nicht als Verzicht darauf ausgelegt werden; auch schließt die einmalige oder teilweise Ausübung von Rechten, Rechtsmitteln, Befugnissen oder Privilegien keine andere oder weitere Ausübung dieser Rechte, Rechtsmittel, Befugnisse oder Privilegien aus.
17. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages in einer Rechtsordnung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so hat diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit keine Auswirkungen auf andere Bestimmungen dieses Vertrages oder macht diese Bestimmungen in anderen Rechtsordnungen ungültig oder nicht durchsetzbar.
18. Mitteilungen. Alle Mitteilungen, Verzichtserklärungen und sonstigen Mitteilungen im Rahmen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform und sind an die von jeder Partei von Zeit zu Zeit angegebene Adresse zu richten.
19. Geltendes Recht; Gerichtsstand. Dieser Vertrag und alle damit zusammenhängenden Dokumente, einschließlich aller beigefügten Anhänge, sowie alle Angelegenheiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, unabhängig davon, ob sie auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einem Gesetz beruhen, unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware und werden in Übereinstimmung mit diesen Gesetzen ausgelegt, wobei die Bestimmungen des Kollisionsrechts keine Anwendung finden. Alle Klagen, Handlungen oder Verfahren, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich vor den Bundesgerichten der Vereinigten Staaten von Amerika oder den Gerichten des Staates Nevada, jeweils mit Sitz in Clark County, Nevada, anhängig zu machen, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte in allen solchen Klagen, Handlungen oder Verfahren. Die Zustellung einer Klage, einer Vorladung, einer Mitteilung oder eines anderen Dokuments per Post an die hier angegebene Adresse der betreffenden Partei ist eine wirksame Zustellung für jeden Prozess, jede Klage oder jedes andere Verfahren, das vor einem solchen Gericht angestrengt wird.
20. Der Lizenzgeber erklärt sich damit einverstanden, den Verlags-Newsletter von Roll20 per E-Mail zu erhalten. Der Lizenzgeber hat die Möglichkeit, solche E-Mails in den Kontoeinstellungen auf der Roll20-Website abzulehnen.
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