Umsatzsteuerbefreiung für Kunden- und Partnerbestellungen

Viele Staaten gewähren in bestimmten Situationen eine Befreiung von der Umsatzsteuer. Beispielsweise sind einige Kunden in einigen Bundesstaaten von der Umsatzsteuer befreit, weil sie eine Bildungseinrichtung oder Regierungsbehörde sind. Häufiger sind einige Kunden von der Umsatzsteuer befreit, weil sie seriöse Wiederverkäufer der von ihnen gekauften Produkte sind (und daher nicht die Endverbraucher dieser Produkte sind). In diesem Fall könnte es sich auch um Verlagspartner handeln, die Produkte kaufen, um sie beispielsweise auf einer Spielemesse weiterzuverkaufen.

Um sich für die Umsatzsteuerbefreiung zu qualifizieren, muss der Kunde eine Wiederverkäuferbefreiung/-bescheinigung des Staates vorlegen. In den meisten Fällen ist dies der Staat, in den das Produkt versendet werden soll. Auf der Wiederverkäuferbefreiung/-bescheinigung muss der offizielle Name des Kunden angegeben sein und sie muss aktuell sein (in vielen Bundesstaaten muss der Umsatzsteuerbefreiungsstatus alle ein oder zwei Jahre erneuert werden).

Gib dem Kundenserviceteam den Händlerausnahme-/Zertifikat hier (oder Partner können sich an ihren Partner-Servicemitarbeiter wenden, indem sie eine Anfrage über unser Webformular einreichen). Wenn die Befreiung/das Zertifikat für Wiederverkäufer in Ordnung ist, können wir die auf Ihre Bestellung berechnete Umsatzsteuer Ihrem Kunden- (oder Partner-)Konto gutschreiben.

Wir verzichten derzeit nicht darauf, die Umsatzsteuer an der Kasse zu berechnen; unsere Systeme berechnen die Umsatzsteuer automatisch.

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